Was bleibt, wenn alles Vergängliche geht, ist Liebe.

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Fragen & Antworten

Hilfreiche Informationen

Der Tod ist nicht etwas, über das man leicht reden kann. Deswegen werden Sie sich vermutlich mit einer Menge Fragen und Anliegen
konfrontiert sehen, wenn er eintritt. Unten finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen sowie deren Antworten.




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Kann ich die verbrannten Überreste verstreuen?

Die Asche darf in Deutschland nicht frei verstreut werden. Es gibt jedoch einige wenige Bundesländer in denen sogenannten
Aschewiesen auf dem Friedhof geschaffen wurden. Hier ist es möglich die Asche verstreuen zu lassen.


Kerzefragen

Was ist der Zweck der Einbalsamierung?

Durch Einbalsamierung kann der Leichnam für einen gewissen Zeitraum konserviert werden, die Verwesung des Körpers wird dadurch
verlangsamt. Dieser Vorgang ist nicht zu verwechseln mit einer Mumifizierung, wie sie im antiken Ägypten praktiziert wurde.
Deren Ziel war der dauerhafte Erhalt des Körpers.
Die Konservierung eines Leichnams darf nicht von jedem Bestatter durchgeführt werden, nur von ausgebildeten
Thanatopraktikern, umfangreiche Kenntnisse über die Einbalsamierungstechniken und die Anatomie des menschlichen Körpers
sind unerlässlich.Nur so kann der Körper über einen bestimmten
Zeitraum erhalten und ansehnlich bleiben.
Anders, als zum Beispiel in Großbritannien, den USA oder Russland, wird in Deutschland nur selten einbalsamiert,
weil hierzulande weniger Trauerfeiern am offenen Sarg stattfinden. Auch die klimatischen Bedingungen in Deutschland machen
die Einbalsamierung nicht zwingend
erforderlich.
Empfehlenswert ist eine Einbalsamierung vor allem:

  • zur Wiederherstellung der Unfallopfer
  • zur Verlängerung der gesetzlichen Bestattungsfrist
  • zur Trauerfeier am offenen Sarg
  • und zur Überführung in das Ausland
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Was muss im Falle eines Todes als erstes getan werden?

Tritt der Tod eines Menschen ein muss als erster Schritt ein Arzt verständigt werden, um den Tod festzustellen und den Totenschein auszufüllen.
Beim Todesfall in Krankenhäusern oder Pflegeheimen übernimmt das Pflegepersonal die Benachrichtigung des Arztes.

Benachrichtigen Sie uns, damit Sie beim Todesfall kompetent beraten werden und Ihnen Aufgaben abgenommen werden.
Gemeinsam planen wir dann den Zeitpunkt der Abholung des Verstorbenen. Auch das längere Verbleiben im eigenen Zuhause ist möglich.

Gerne berate wir Sie hierzu.

In unserem Büro oder bei Ihnen Zuhause können wir alle Fragen, Wünsche und Sorgen persönlich besprechen.
Wir legen gemeinsam den weiteren Ablauf fest und gestalten den Abschied nach
den Wünschen des Verstorbenen und Ihren Vorstellungen.