08363/920 10
                im Trauerfall 24 h erreichbar
                Ihr Bestatter für Pfronten/Füssen und Umgebung
Fragen & Antworten
Hilfreiche Informationen
        Der Tod ist nicht etwas, über das man leicht reden kann. Deswegen werden Sie sich vermutlich mit einer Menge Fragen
        und Anliegen
 konfrontiert sehen, wenn er eintritt. Unten finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen
        sowie deren Antworten.
      
      Kann ich die verbrannten Überreste verstreuen?
        Die Asche darf in Deutschland nicht frei verstreut werden. Es gibt jedoch einige wenige Bundesländer in denen
        sogenannten
 Aschewiesen auf dem Friedhof geschaffen wurden. Hier ist es möglich die Asche verstreuen zu
        lassen.
      
      Was ist der Zweck der Einbalsamierung?
        Durch Einbalsamierung kann der Leichnam für einen gewissen Zeitraum konserviert werden, die Verwesung des Körpers
        wird dadurch
 verlangsamt. Dieser Vorgang ist nicht zu verwechseln mit einer Mumifizierung, wie sie im antiken
        Ägypten praktiziert wurde.
 Deren Ziel war der dauerhafte Erhalt des Körpers.
        Die Konservierung eines Leichnams darf nicht von jedem Bestatter durchgeführt werden, nur von ausgebildeten
        Thanatopraktikern, umfangreiche Kenntnisse über die Einbalsamierungstechniken und die Anatomie des menschlichen
        Körpers
 sind unerlässlich.Nur so kann der Körper über einen bestimmten
 Zeitraum erhalten und ansehnlich
        bleiben.
        Anders, als zum Beispiel in Großbritannien, den USA oder Russland, wird in Deutschland nur selten einbalsamiert,
        
 weil hierzulande weniger Trauerfeiern am offenen Sarg stattfinden. Auch die klimatischen Bedingungen in
        Deutschland machen
 die Einbalsamierung nicht zwingend
 erforderlich.
      
	  Empfehlenswert ist eine Einbalsamierung vor allem:
      Was muss im Falle eines Todes als erstes getan werden?
        Tritt der Tod eines Menschen ein muss als erster Schritt ein Arzt verständigt werden, um den Tod festzustellen und
        den Totenschein auszufüllen.
 Beim Todesfall in Krankenhäusern oder Pflegeheimen übernimmt das Pflegepersonal
        die Benachrichtigung des Arztes.
        
        Benachrichtigen Sie uns, damit Sie beim Todesfall kompetent beraten werden und Ihnen Aufgaben abgenommen werden.
        Gemeinsam planen wir dann den Zeitpunkt der Abholung des Verstorbenen. Auch das längere Verbleiben im eigenen
        Zuhause ist möglich.
        
        Gerne berate wir Sie hierzu.
        
        In unserem Büro oder bei Ihnen Zuhause können wir alle Fragen, Wünsche und Sorgen persönlich besprechen.
 Wir
        legen gemeinsam den weiteren Ablauf fest und gestalten den Abschied nach
 den Wünschen des Verstorbenen und
        Ihren Vorstellungen.